Dokumente zum Nachweis syrischer Familienbeziehungen
Derzeit kursieren in Deutschland unterschiedliche Dokumente als Nachweis von Ehen, die in Syrien geschlossen wurden. Im Folgenden sind einige der von uns als authentisch eingestuften Dokumente abgebildet und kommentiert. Zudem existieren optisch zum Teil leicht abweichende Versionen.
Warum es verschiedene Dokumente gibt, die eine bestehende Ehe belegen, und wie weitere derzeit kursierende Dokumente aus Syrien zu bewerten sind, sollen die folgenden Ausführungen verdeutlichen (siehe auch: Kommentar zum syrischen Familienrecht – Registrierung und gerichtliche Erfassung der Ehe).
In Syrien ist die Mitwirkung des Staates bei der Eheschließung grundsätzlich nicht erforderlich. Auch außerhalb der Gerichte geschlossene informelle Eheschließungen sind wirksam. Die Ehepartner sind aber verpflichtet, ihre Eheschließung dem Staat anzuzeigen. Um eine amtliche Bescheinigung über den Bestand einer Ehe zu erhalten, kann die Eheschließung zu unterschiedlichen Zeitpunkten angezeigt werden bzw. eine Klage auf Feststellung der Ehe erhoben werden.
Je nachdem, ob eine Eheabsicht dem Gericht vorab mitgeteilt wird oder eine außerhalb des Gerichts geschlossene Ehe im Nachhinein registriert wird oder eine Feststellungsklage über das Bestehen einer Ehe eingereicht wird, sind unterschiedliche Dokumente notwendig.