Familienrecht in Afghanistan, Syrien und im Irak
Das Internetportal „Familienrecht im Nahen Osten“ bündelt Informationen über das aktuell in Afghanistan, Syrien und im Irak angewendete Familienrecht.
Das Portal richtet sich mit seinem Angebot insbesondere an deutsche Behörden, Gerichte oder andere Institutionen, die beispielsweise im Zuge von Asylverfahren vor konkrete Fragen des afghanischen, syrischen oder irakischen Familienrechts gestellt werden.
Die auf dem Internetportal „Familienrecht im Nahen Osten“ veröffentlichten Informationen sind die Ergebnisse des gleichnamigen Projekts, das von der Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel“ seit Januar 2016 am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg gemeinsam mit aus Afghanistan, Syrien und dem Irak geflüchteten Jurist*innen durchgeführt wird.
Ziel des Projektes ist es, Antworten auf konkrete Fragen aus der Praxis zu geben: Wie sind Dokumente zu bewerten, die in den Gebieten ausgestellt wurden? Unter welchen Voraussetzungen kann eine religiös geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt werden? Oftmals sind familienrechtliche Beziehungen, die in Afghanistan, Syrien oder dem Irak rechtens sind, dem deutschen Recht fremd.
In das Projekt wurden afghanische, syrische und irakische Rechtswissenschaftler*innen und Praktiker*innen eingebunden, die aus ihrer Heimat geflohen sind. Sie halfen bei Erfassung der gegenwärtigen Rechtslage in Afghanistan, Syrien und dem Irak sowie bei der Vermittlung des fremden Rechtsverständnisses und hatten so die Möglichkeit, schnellstmöglich in ihrem Fachgebiet tätig zu werden.
Das Projekt wird finanziell vom Bundesministerium der Justiz unterstützt.
Über die Forschungsgruppe "Das Recht Gottes im Wandel"
Die Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel“ am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht arbeitet seit 2009 Jahren vertieft zum Familien- und Erbrecht islamischer Länder. Durch den Forschungsansatz eines innerislamischen Rechtsvergleichs können Nuancen der Rechtsanwendung und Entwicklungstendenzen der Rechtssysteme des Nahen und Mittleren Ostens detailliert ausgelotet und analysiert werden. Die internationale Vernetzung mit Rechtsanwender*innen und Rechtswissenschaftler*innen in der Zielregion ermöglicht der Forschungsgruppe zudem den ständigen Zugang zu Rechtsprechung und Quellenmaterialien. Als weltweit einzigartiges Kompetenzzentrum für das Familien- und Erbrecht islamischer Länder ist die Forschungsgruppe ideal aufgestellt, aktuellste Rechtsanwendungen in den Rechtsordnungen des Nahen und Mittleren Ostens aufzuarbeiten und zu begleiten.
Die Forschungsgruppe wird geleitet von Prof. Dr. Nadjma Yassari, deren Forschungsschwerpunkte das internationale und nationale Privatrecht islamischer Länder im Nahen und Mittleren Osten, Iran und Afghanistan sind.
Über das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht widmet sich der Grundlagenforschung und dem Wissenstransfer in den Bereichen des vergleichenden und internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts. Ausgehend von einer Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechtsordnungen Europas und weltweit untersucht es das Zusammenwirken von privater Regelbildung, nationalen Rechtsordnungen, supranationalem Recht und zwischenstaatlichen Übereinkommen. Die Forschung des Instituts dient zudem dazu, Grundlagen für die internationale Verständigung über das Recht zu schaffen sowie Regeln und Instrumente zu entwickeln, mit deren Hilfe die Anwendung der nationalen Rechtsordnungen auf grenzüberschreitende Sachverhalte besser koordiniert werden kann. Insbesondere im vereinten Europa sowie vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung und der damit einhergehenden Internationalisierung des Rechts ist dies eine bedeutende wissenschaftliche Aufgabe.
Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten spiegeln sich in wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie in Empfehlungen und Gutachten für Kommissionen, Regierungen und Gerichte wider. Darüber hinaus wirken die Wissenschaftler*innen am Max-Planck-Institut für Privatrecht bei der Vorbereitung von Gesetzen auf nationaler und internationaler Ebene mit. Die internationale Zusammenarbeit und die Etablierung von Netzwerken mit inländischen und ausländischen Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen sorgen für neue wissenschaftliche Impulse.